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[VATER] Vaterschaftsanerkennung
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Durch die Vaterschaftsanerkennung die der Vater persönlich bei der entsprechenden Stelle beurkunden lassen muss, entsteht zwischen Kindsvater und Kind ein Verwandtschaftsverhältnis. Das Verwandtschaftsverhältnis besteht nicht nur zum Vater, sondern auch der gesamten Verwandtschaft zum Vater.
Weiteres hat das Kind durch die Vaterschaftsanerkennung die gleichen gesetzlichen Erbansprüche wie eventuell weitere eheliche Kinder des Vaters und natürlich Unterhaltsansprüche.
Eine Vaterschaftsanerkennung erfolgt im Allgemeinen freiwillig. Wenn die Vaterschaft nicht freiwillig erfolgt, gibt es die Möglichkeit über eine gerichtliche Klärung, die Vaterschaftsfeststellung.
Wenn Sie wissen, dass Sie nicht der Vater des Kindes sind und eine Vaterschaftsanerkennung wahrheitswidrig machen, entstehen Rechtsfolgen für Sie. Bedenken Sie, eine bewusste (Sie wissen das Sie nicht der Vater sind) wahrheitswidrige Vaterschaftsanerkennung ist rechtswirksam.
→ Standesämtern → Jugendämtern → Amtsgerichten → Notaren
Persönlich müssen Sie in einer zuständigen Stelle (→ Standesämtern→ Jugendämtern→ Amtsgerichten→ Notaren) vorsprechen.
Sie sollten einen Lichtbildausweis und Ihre Geburtsurkunde mitnehmen, oder Sie erfragen vorher bei der Stelle, welche notwendigen Unterlagen Sie für die Vaterschaftsanerkennung brauchen.
Nach persönlicher Zustimmung der Mutter.
• Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor der Geburt gemacht werden.
Möchten Sie mehr Informationen zur Vaterschaftsfeststellung? Lesen Sie mehr in unserem Artikel: Vaterschaftsfeststellung
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