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[VATER] Sorgerecht - Habe ich als Vater das Sorgerecht?
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Als Vater bekommen Sie automatisch das Sorgerecht, wenn Sie mit Ihrer Partnerin/Frau verheiratet sind.
Weiteres gibt es noch die Möglichkeit wenn Sie nicht verheiratet sind, dass Sie und Ihre Partnerin/Frau ein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Das muss aber gesondert beantragt werden. Das beantragen einer gemeinsamen Sorgeerklärung muss öffentlich beantragt werden. Diese können Sie beim Jugendamt oder bei einem Notar machen lassen. Beim Jugendamt ist das Beantragen des gemeinsamen Sorgerechts kostenlos. Wenn Sie zum einem Notar gehen ist es gebührenpflichtig.
Grundsätzlich gilt, wenn Sie nicht verheiratet sind und Ihr Baby zur Welt kommt, hat die Mutter Ihres Kindes automatisch das Sorgerecht.
Die Anerkennung der Vaterschaft oder ein Eintrag in die Geburturkunde des Kindes bedeutet nicht, dass Sie somit das Sorgerecht haben.
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٭Hilfreicher Link :Bundesjustizministerium www.bmj.de
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