[UNFALLVERHÜTUNG] Autokindersitze müssen mindestens der Norm ECE R44/03 entsprechen
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Autokindersitze müssen einer Norm entsprechen. Die Kennzeichnung ECE 44 ist die europäische Norm. Die derzeit Aktuelle Normversion (Artikel geschrieben 2008) ist die ECE R44/04. Diese Norm beinhaltet viele Kriterien die ein Autokindersitz erfüllen muss.
Autokindersitze müssen mindestens der Norm ECE R44/03 entsprechen, alle die nicht mindestens dieses Prüfzeichen tragen, dürfen ab dem 1.1.2007 nicht mehr verwendet werden.
Ein Sitz, der dieser Norm entspricht muss einen Aufkleber auf dem Sitz haben. Meist ist dieser Aufkleber Orange.
Der Aufkleber ist mit eigenen Daten versehen. Unten finden Sie die einzelnen Daten und Informationen erklärt.
► Universal ist die Information nach welcher Kategorie der Autokindersitz zugelassen ist.
► Information für welches Körpergewicht der Sitz zugelassen ist.
► Europäisches Prüfzeichen, die Zahl neben dem E, sagt aus in welchem Land die Zulassung erfolgt ist. (1 – Deutschland, 2 – Frankreich, 3 – Italien, 4 – Holland usw.)
► Das ist die Nummer der Zulassung, die ersten beiden Ziffern zeigen nach welcher Version der Sitz zugelassen ist – in diesem Fall ECE R44/04
► Die Nr. bezeichnet die fortlaufende Nummer.
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