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[NEWS] Kindergeld beantragen
22. April 2009 |
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Kinder die in Deutschland unter 18. Jahre leben bekommen grundsätzlich Kindergeld. Wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, werden die Zahlungen automatisch beendet. Auch über das vollendete 18. Lebensjahr kann unter bestimmten Umständen das Kindergeld weiterhin in Anspruch genommen werden (wie zum Beispiel behinderte Kinder, Kinder in Ausbildung, ….). Wenn Ihr Kind wegen einer Ausbildung trotz des vollendeten 18. Lebensjahr noch einen Anspruch hat, müssen Sie die Bestätigung oder Bescheinigung der Ausbildung vorlegen, damit Ihr Kind weiterhin Kindergeld bekommt.
Kindergeld ab Jänner 2009:
1. Kind 164 Euro 2. Kind 164 Euro 3. Kind 170 Euro 4. Kind 195 Euro
Wie stellt man einen Antrag?
Der Antrag auf Kindergeld muss von Ihnen persönlich (schriftlich) bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Das Formular für den Antrag bekommt man bei Ihrer zuständigen Familienkasse (in den Bezirk wo sie Wohnen).
Das ausgefüllte Formular schicken Sie dann an die Familienkasse mit allen Bescheinigungen die im Antrag als Bestätigungen verlangt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit den Antrag übers Internet auszudrucken. Informationen über Kinderzuschlag
Mehr Information über das Kindergeld und das Antragsformular finden Sie unter:
Ortverzeichnis der Familienkassen:
Für konkrete Fragen wenden sie sich an Ihre zuständige Familienkasse. Wer kann Kinderzuschlag beantragen? Informationen über Kinderzuschlag erhalten sie unter:
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Artikel geschrieben April 2009
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