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10 Spartipps: Finanzen in der Familie 4.Tipp Wichtiges über Kindergeld und Mutterschaftsgeld
[NEWS] 10 Spartipps: Finanzen in der Familie 4.Tipp Wichtiges über Kindergeld und Mutterschaftsgeld
20. Juni 2011
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Es gibt viel Wichtiges über Kindergeld und Mutterschaftsgeld, was die Betroffenen unbedingt wissen müssen. Das Mutterschaftsgeld ist sozusagen eine Lohnersatzleistung. Diese werden an Frauen bezahlt, solange sie sich in der Mutterschutzfrist befinden. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Entbindung.

 

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Den Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat jede Frau, die in einem festen Anstellungsverhältnis steht und bei einer Krankenkasse versichert ist. Mutterschaftsgeld bekommen auch Frauen, die zu diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld beziehen. Die Höhe der Lohnfortzahlung errechnet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten 3 Monate. Die Krankenkasse übernimmt einen Betrag von 13 Euro am Tag, den Rest übernimmt der Arbeitgeber. Kommt das Baby vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt, so kann man die verlorene Zeit einfach hinten an die 3 Wochen, auch der Geburt anhängen. Der Mutterschutz mus unbedingt eingehalten werden. Eine Weiterarbeit ist in dieser Zeit verboten.

 

Was gibt es noch wichtiges Kindergeld und Mutterschaftsgeld?

Das Kindergeld soll eigentlich keine Lohnfortzahlung darstellen, sondern es soll ein Ausgleich für das Existenzminimum eines Kindes sein. Kindergeld erhält jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Den Anspruch auf Kindergeld können grundsätzlich immer nur die Eltern beantragen. Es sei denn, bei einem Kind handelt es sich um einen Vollwaisen oder die Eltern sind nicht auffindbar.

 

Wie wird Kindergeld beantragt und wie lange bekommt man Kindergeld?

Der Antrag auf Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Die Mindestgrenze der Zahlung liegt bei Vollendung des 18. Lebensjahrs. Ist das Kind aber zu diesem Zeitpunkt noch schulpflichtig oder in Berufsausbildung, so wird das Kindergeld bis zur Beendigung, aber höchstens bis zum 25. Lebensjahr weiterbezahlt. Leistet das Kind Zivil- oder Wehrdienst, so wird diese Zeit angerechnet und der Anspruch verlängert sich. Bei schwerbehinderten Kindern wird Kindergeld bis zum Tode der Eltern oder auch des Kindes bezahlt.

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