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[ALLEINERZIEHER/IN] Umgangsrecht
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- Die Großeltern - Die Pflegeeltern - Die Geschwister - Der Vater bzw. die Mutter - Die Stiefeltern
Das Umgangsrecht ist unabhängig vom Sorgerecht. In welchen Umfang die Besuche stattfinden ist gesetzlich nicht geregelt, es muss individuell mit einer Vereinbarung – Besuchregelung vereinbart werden.
Hierbei sollte einiges Berücksichtig werden, alter des Kindes, wer hat sich zuvor um das Kind gekümmert.
Es ist auch wichtig das die Besuche regelmäßig sind und das Kind sich darauf einstellen kann das sie die betreffende Person wiedersieht und wann sie die betreffende Person wiedersieht.
Die Kosten für die Fahrtkosten, Unterbringung usw. muss immer vom Umgangsberechtigen alleine getragen werden. Der Umgangsberechtigte muss das Kind abholen und auch wieder zurückbringen, auch wenn der Wohnort weit entfernt ist.
In ganz seltenen Fällen, wenn überdurchschnittliche hohe Kosten entstehen, weil das Kind sehr weit weggezogen ist, wird in wenigen Fällen die Unterhaltszahlung herabgesetzt.
Das Umgangsrecht wird nur in besonderen Fällen dem anderen Elternteil verweigert, solche Fälle können zum Beispiel sein,
- Missbrauch - Alkoholmissbrauch - Drogenmissbrauch - Vernachlässig usw.
Für genauere Informationen über das Umgangsrecht wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt. Diese Information ersetzt auf keinen Fall eine Beratung bei Ihrem zuständigen Amt.
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