Mutterschutz
Die werdende Mutter hat einen Anspruch auf den Mutterschutz. Das Mutterschutzgesetz gilt jedoch nur für Mütter, die in einem "privatrechtlichen" Arbeitsverhältnis stehen. Hausfrauen, Selbstständige und Beamtinnen sind davon ausgeschlossen.
Der Mutterschutz umfasst im Einzelnen, dass die werdende Mutter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten betraut werden darf. Dazu zählen zum Beispiel Akkordarbeit und das Heben von schweren Lasten. Zudem darf die Mutter nicht an einem Arbeitsplatz arbeiten, der das Kind oder die Mutter schädigt. Die Mutter darf also nicht in der Nähe von Lärm, giftigen Dämpfen, schweren Erschütterungen und Staub arbeiten.
Während der Schwangerschaft sind für die werdende Mutter ebenfalls Nachtschicht und Überstunden tabu. Die Frau darf also maximal 8,5 Stunden pro Tag arbeiten.
Sechs Wochen vor der Entbindung braucht die Mutter gar nicht mehr zu arbeiten. Auch acht Wochen nach der Geburt hat die Mutter noch Schonfrist. Wenn die Mutter eine Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt hatte, braucht sie bis zu zwölf Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten.
Genauere Informationenn finden Sie im folgenden Link:
http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/service,did=40138.html
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