Kindergarten
Beim Kindergarten handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung, die eine frühe Bildung des Kindes fördern soll, gleichzeitig dieses aber auch betreut.
In Deutschland dürfen Kinder in den Kindergarten gehen, die das Alter von mindestens drei Jahren erreicht haben und noch nicht zur Schule gehen. Ein Kindergarten hat einen Erziehungs-, Bildungs- und auch Betreuungsauftrag und ist als Ergänzung zur Erziehung eines Kindes in der Familie gedacht, da ein Kindergarten Möglichkeiten der Erfahrung und Bildung bietet, die in einem familiären Umfeld nicht gegeben sind.
Es gibt sowohl städtische wie auch kirchliche Kindergärten. Des Weiteren gibt es sonderpädagogische und heilpädagogische Kindergärten für Kinder, die eine Behinderung oder einen erhöhten Förderbedarf haben.
Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat und noch nicht eingeschult wurde, hat einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Von einigen Bundesländern wurde dieser Anspruch noch eingeschränkt, sodass dieser beispielsweise nur besteht, wenn die Eltern zum Beispiel berufstätig sind oder anderweitig an der Ausübung ihrer Pflicht zur Erziehung des Kindes gehindert werden.
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