Alleinerzieher
Alleinerzieher/in bedeutet, das alleinige Sorgerecht für ein oder mehrere Kinder zu haben. Sorgerecht bedeutet das Recht und die Pflicht des Erziehenden, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten. In den meisten Fällen (85%) üben auch geschiedene Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus. Bei nicht verheirateten Elternpaaren hat der Vater oft nur dann ein Mitspracherecht bei der Erziehung seines Kindes, wenn sich die Partner einigen, also wenn die Mutter dem zustimmt.
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